Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Einleitung

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle rechtlich verbindlichen Handlungen zwischen Delaneytranslations (im Weiteren: der Übersetzer) und dem Auftraggeber, ausschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, es sei denn, Parteien hätten schriftlich deren Verbindlichkeit vereinbart. Ist in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Rede von der männlichen Form, schließt dies die weibliche Form mit ein. Sie gelten auch dann, wenn der Übersetzer bei der Annahme der einzelnen Aufträge nicht mehr auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug nimmt.
1.2 Sprachmittlerdienste (Dolmetschen und Übersetzen) sind reine Dienstleistungen. Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt: abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die der Übersetzer nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind unverbindlich und gelten als widersprochen. Sämtliche Vereinbarungen die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Übersetzer.

2. Angebote

2.1 Mündliche Angebote sind unverbindlich und bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2.2 Ein wirksames Vertragsverhältnis mit dem Übersetzer kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
2.3 Für den Fall, dass es dem Übersetzer unmöglich war, zu dem Zeitpunkt zu dem das Angebot ausgebracht wurde den gesamten Text einzusehen, ist der Übersetzer berechtigt, nachdem der Auftraggeber das Angebot akzeptiert hat, anfänglich vereinbarte Honorare und Fertigstellungsfristen widerrufen.

3. Leistungen

3.1 Aufgabe des Sprachmittlers ist die sprachlich und fachlich richtige Wiedergabe eines gegebenen Wortlautes in einer anderen Sprache.
3.2 Für Mängel der Textvorlage haftet der Auftraggeber. Für Mängel in erstellten Druckvorlagen ist die Haftung ausgeschlossen, sofern die Druckfahnen nicht vorgelegen haben.
3.3 Angleichung an eine beim Auftraggeber eingeführte Fachterminologie erfolgt nur nach entsprechender Vereinbarung und wenn ausreichende und vollständige Unterlagen, wie z. B. Vorübersetzungen oder Wortlisten, bei der Auftragserteilung zur Verfügung gestellt werden. Diese und andere Zusatzleistungen werden bei Vertragsabschluss gesondert vereinbart und in Rechnung gestellt.
3.4 Es obliegt dem Übersetzer, den Auftrag gewissensvoll unter Einsatz all seiner Fähigkeiten und seines Fachwissens in Übereinstimmung für den vom Auftraggeber vorgegebenen Zweck auszuführen.
3.5 Der Übersetzer wahrt hinsichtlich der ihm vom Auftraggeber anvertrauten Daten äußerste Vertraulichkeit.
3.6 Auf Anfrage des Übersetzers stellt der Auftraggeber sämtliche verfügbaren Informationen in Bezug auf den zu übersetzenden Text zur Verfügung, einschließlich Dokumentation und Teminologielisten, Übermittlung solcher Dokumente geschieht auf Kosten des Auftraggebers.

4. Änderung/Zurückziehen des Auftrags

4.1 Wenn, nachdem die Vereinbarung zustande gekommen ist, der Auftraggeber Änderungen am Auftrag vornimmt, anders als von nicht geringer Art, ist der Übersetzer befugt, die vereinbarte Deadline und/oder Honorar anzupassen oder den Auftrag im Nachhinein zurückzuweisen.
4.2 Wenn der Auftraggeber seinen Auftrag zurückzieht, ist er verpflichtet, für den bereits ausgeführten Teil des Auftrags zu bezahlen, auf der Grundlage eines Stundenhonorars sowie für Vorarbeiten, die im Rahmen der Auftragsabhandlung vom Übersetzer geleistet wurden.
4.3 Sollte der Übersetzer Zeit für die Abhandlung des Auftrags freigemacht haben, und kann er diese Zeit nicht mit anderen Auftragsarbeiten füllen, ist der Auftraggeber dem Übersetzer 50% des Honorars verschuldet, fällig für den Teil des Auftrags, der nicht abgehandelt wurde.

5. Termine

5.1 Fertigstellungstermine sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Gerät der Übersetzer mit seinen Leistungen in Verzug, ist zunächst eine angemessene Frist zu gewähren. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber Wandlung oder Minderung verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber bleibt zur Zahlung der bis zu seiner Ablehnungsandrohung erbrachten Leistungen verpflichtet.
5.2 Eine vereinbarte Deadline ist der Zeitraum, den die Auftragsabhandlung voraussichtlich beansprucht, es sei denn, solches sei anders vereinbart. Sobald es sich als absehbar herausstellt, dass die vereinbarte Deadline nicht realisiert werden kann, hat der Übersetzer dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
5.3 Soweit der Übersetzer durch höhere Gewalt oder andere unabwendbare, von dem Übersetzer nicht zu vertretende Umstände an der Fertigstellung der Leistungen gehindert wird, ist ein Anspruch des Auftraggebers auf Wandlung oder Minderung ausgeschlossen.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Rechnungen sind binnen 30 Tagen nach Erhalt ohne jeden Abzug zu zahlen. Gerät der Kunde in Verzug, kann der Übersetzer Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank bis zum Eingang der vollständigen Forderung verlangen.
6.2 Zur Zahlung ist grundsätzlich allein der Auftraggeber verpflichtet; Zahlungen Dritter werden nur angenommen, wenn sie fristgerecht und in voller Höhe des Rechnungsbetrags eingehen und Auftraggeber, Rechnungs- und Auftragsnummer eindeutig erkennbar sind. Ein Zurückhaltungsrecht bei Zahlungen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
6.3 Der Auftraggeber darf nicht gegen andere Forderungen aufrechnen, außer wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
6.4 Honorare verstehen sich grundsätzlich als Honorar per Zeile (Zeilen zu jeweils 55 Anschlägen). Für andere Arbeiten als Übersetzungen (redaktionelle Arbeiten) darf ein Stundenhonorar geltend gemacht werden. Der Übersetzer ist berechtigt um zusätzlich Kosten, die im Rahmen der Auftragsabhandlung entstanden sind, ebenfalls zu berechnen (Quellenrecherche usw.).
6.5 Sämtliche vom Übersetzer genannten Preise verstehen sich exklusiv der Mehrwertsteuer (MwSt).

7. Erfüllung und Gefahrenübergang

7.1 Die Leistung durch den Übersetzer ist mit der Übergabe der Übersetzung an die Post, an das sonst mit dem Transport beauftragte Unternehmen oder die protokollierte Eingabe in das vereinbarte elektronische Übermittlungsmedium (z. B. Internet) erfüllt.
7.2 Die Rücksendung von Textvorlagen erfolgt nur auf Verlangen und auf Gefahr des Auftraggebers.
7.3 Erfüllt der Auftraggeber seine vertraglichen Pflichtet nicht, wie auch im Falle der Eröffnung eines Konkurs- Vergleichs- oder Abwicklungsverfahren des Geschäfts des Auftraggebers ist der Übersetzer, ohne jegliche Schadenersatzpflicht, befugt, die Vereinbarung ganz oder teilweise aufzulösen oder aber die Ausführung derer aufzuschieben. Er kann sodann unmittelbar all das ihm zustehende einfordern.
7.4 Ist es dem Übersetzer nicht möglich, seine vertraglichen Pflichten auf Grund von Umständen außerhalb seines Einflusses zu erfüllen, ist er zur Vertragsauflösung befugt ohne Schadenersatzpflicht. Als solche Umstände kommen auf jeden Fall, jedoch nicht ausschließlich, in Betracht: Brand, Unfall, Krankheit, Streik, Bürgerkrieg, Krieg, Aufruhr oder beschränkte Verfügbarkeit der Verkehrsinfrastruktur, Regierungsmaßnahmen oder jeder weitere Umstand auf den der Übersetzer keinen Einfluss hat.

8. Geistiges Eigentum

8.1 Das Copyright und alle Nutzungsrechte an durch den Übersetzer gefertigten Übersetzungen, Textadaptionen, terminologischen Datenbanken und Dokumentationen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung bei dem Übersetzer.
8.2 Diese Rechte gehen erst nach vollständigem Zahlungseingang des Rechnungsbetrages auf den Kunden über.
8.3 Außer wo dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist, behält der Übersetzer die Rechte am Geistigen Eigentum für Übersetzungen und anderer von ihm geschriebene Texte.
8.4 Der Auftraggeber hat den Übersetzer gegenüber Forderungen Dritter hinsichtlich vermeintlicher Vertragsbrüche in Bezug auf Eigentum, Patentrechte, Urheberrechte oder Markenrechte im Zusammenhang mit der Auftragsausführung schadlos zu halten.

9. Reklamation

9.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Beschwerden und Reklamationen hinsichtlich der Übersetzung dem Übersetzer mitzuteilen, unter Benennung der Gründe seiner Unzufriedenheit. Er hat dies gegebenenfalls schriftlich, so unverzüglich wie möglich zu tun, auf jeden Fall aber innerhalb von zehn Tagen nach Rückübermittlung des Auftrags. Die Mitteilung einer Beschwerde oder Reklamation befreit den Auftraggeber nicht von seinen vertraglichen Pflichten (Zahlung des Honorars für geleistete Arbeit).
9.2 Auf Grund berechtigter Beschwerden und Reklamationen wird der Übersetzer die anfängliche Übersetzung überarbeiten und verbessern und diese wird innerhalb einer angemessenen Frist rückübermittelt werden, oder - wenn der Übersetzer oder Auftraggeber sich aus nachvollziehbaren Gründen nicht mit der angeforderten Verbesserung innerhalb einer dafür angemessenen Frist einverstanden erklären können, - wird eine Minderung des zu berechnenden Honorars vereinbart.
9.3 Das Recht auf Überarbeitung verfällt, wenn der Auftraggeber die entsprechende Arbeit seinerseits bearbeitet hat oder bearbeiten hat lassen und danach einem Dritten weitergeliefert hat.

10. Haftung

10.1 Der Übersetzer haftet lediglich für anhaltende Schäden die direkte und beweisbare Folge eines Pflichtversäumnisses sind, für das der Übersetzer verantwortlich gemacht werden kann. Der Übersetzer ist zu keinem Zeitpunkt haftbar für andere Formen von Schäden, insbesondere nicht für Folgeschäden, und Schäden entstanden als Folge einer Verspätung/Verzögerung, des Verlustes von Einkommen oder entgangener Gewinne. Jegliche Haftung ist beschränkt auf die Summe gleich der Rechnung, ausschließlich Mehrwertsteuer (MwSt), für den entsprechenden Auftrag.
10.2 Zweideutigkeit im Quelltext befreit den Übersetzer von jeder Haftung.
10.3 Der Übersetzer haftet nicht für Schäden auf Grund des Verlustes von Dokumenten oder auf Grund des Verlustes von Daten oder Datenträgern, ihm zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten (Auftragsausführung) zur Verfügung gestellt. Auch kann der Übersetzer für Schäden, die sich aus der Verwendung von Informations- und Telekommunikationstechnologie ergeben nicht haftbar gemacht werden.
10.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Übersetzer schadlos zu halten gegenüber sämtlichen Forderungen Dritter, die auf den Einsatz der gelieferten Arbeit zurückzuführen sind, und die über den Haftungsumfang des Übersetzers, der sich auf Grund dieses Artikels ergibt, hinausgehen.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Frankfurt am Main. Es gilt deutsches Recht.

12. Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis mit der Speicherung seiner Daten zu Verwal-tungszwecken im Sinne des Datenschutzes.

13. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen. Sollte eine der Vertragsbestimmungen ungültig sein oder werden, vereinbaren die Vertragsparteien, diese durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung entspricht.