Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1. Einleitung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
finden Anwendung auf alle rechtlich verbindlichen Handlungen zwischen
Delaneytranslations (im Weiteren: der Übersetzer) und dem Auftraggeber,
ausschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers, es sei denn, Parteien hätten schriftlich deren
Verbindlichkeit vereinbart. Ist in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
die Rede von der männlichen Form, schließt dies die weibliche
Form mit ein. Sie gelten auch dann, wenn der Übersetzer bei
der Annahme der einzelnen Aufträge nicht mehr auf diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen Bezug nimmt.
1.2 Sprachmittlerdienste (Dolmetschen und Übersetzen) sind
reine Dienstleistungen. Aufträge werden zu den nachfolgenden
Bedingungen ausgeführt: abweichende Bedingungen des Auftraggebers,
die der Übersetzer nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt,
sind unverbindlich und gelten als widersprochen. Sämtliche
Vereinbarungen die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
abweichen, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen
Bestätigung durch den Übersetzer.
2. Angebote
2.1 Mündliche Angebote sind unverbindlich
und bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2.2 Ein wirksames Vertragsverhältnis mit dem Übersetzer
kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
2.3 Für den Fall, dass es dem Übersetzer unmöglich
war, zu dem Zeitpunkt zu dem das Angebot ausgebracht wurde den gesamten
Text einzusehen, ist der Übersetzer berechtigt, nachdem der
Auftraggeber das Angebot akzeptiert hat, anfänglich vereinbarte
Honorare und Fertigstellungsfristen widerrufen.
3. Leistungen
3.1 Aufgabe des Sprachmittlers ist die sprachlich
und fachlich richtige Wiedergabe eines gegebenen Wortlautes in einer
anderen Sprache.
3.2 Für Mängel der Textvorlage haftet der Auftraggeber.
Für Mängel in erstellten Druckvorlagen ist die Haftung
ausgeschlossen, sofern die Druckfahnen nicht vorgelegen haben.
3.3 Angleichung an eine beim Auftraggeber eingeführte Fachterminologie
erfolgt nur nach entsprechender Vereinbarung und wenn ausreichende
und vollständige Unterlagen, wie z. B. Vorübersetzungen
oder Wortlisten, bei der Auftragserteilung zur Verfügung gestellt
werden. Diese und andere Zusatzleistungen werden bei Vertragsabschluss
gesondert vereinbart und in Rechnung gestellt.
3.4 Es obliegt dem Übersetzer, den Auftrag gewissensvoll unter
Einsatz all seiner Fähigkeiten und seines Fachwissens in Übereinstimmung
für den vom Auftraggeber vorgegebenen Zweck auszuführen.
3.5 Der Übersetzer wahrt hinsichtlich der ihm vom Auftraggeber
anvertrauten Daten äußerste Vertraulichkeit.
3.6 Auf Anfrage des Übersetzers stellt der Auftraggeber sämtliche
verfügbaren Informationen in Bezug auf den zu übersetzenden
Text zur Verfügung, einschließlich Dokumentation und
Teminologielisten, Übermittlung solcher Dokumente geschieht
auf Kosten des Auftraggebers.
4. Änderung/Zurückziehen des Auftrags
4.1 Wenn, nachdem die Vereinbarung zustande gekommen
ist, der Auftraggeber Änderungen am Auftrag vornimmt, anders
als von nicht geringer Art, ist der Übersetzer befugt, die
vereinbarte Deadline und/oder Honorar anzupassen oder den Auftrag
im Nachhinein zurückzuweisen.
4.2 Wenn der Auftraggeber seinen Auftrag zurückzieht, ist er
verpflichtet, für den bereits ausgeführten Teil des Auftrags
zu bezahlen, auf der Grundlage eines Stundenhonorars sowie für
Vorarbeiten, die im Rahmen der Auftragsabhandlung vom Übersetzer
geleistet wurden.
4.3 Sollte der Übersetzer Zeit für die Abhandlung des
Auftrags freigemacht haben, und kann er diese Zeit nicht mit anderen
Auftragsarbeiten füllen, ist der Auftraggeber dem Übersetzer
50% des Honorars verschuldet, fällig für den Teil des
Auftrags, der nicht abgehandelt wurde.
5. Termine
5.1 Fertigstellungstermine sind nur gültig,
wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Gerät
der Übersetzer mit seinen Leistungen in Verzug, ist zunächst
eine angemessene Frist zu gewähren. Erst nach fruchtlosem Ablauf
dieser Frist kann der Auftraggeber Wandlung oder Minderung verlangen.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber
bleibt zur Zahlung der bis zu seiner Ablehnungsandrohung erbrachten
Leistungen verpflichtet.
5.2 Eine vereinbarte Deadline ist der Zeitraum, den die Auftragsabhandlung
voraussichtlich beansprucht, es sei denn, solches sei anders vereinbart.
Sobald es sich als absehbar herausstellt, dass die vereinbarte Deadline
nicht realisiert werden kann, hat der Übersetzer dies dem Auftraggeber
unverzüglich mitzuteilen.
5.3 Soweit der Übersetzer durch höhere Gewalt oder andere
unabwendbare, von dem Übersetzer nicht zu vertretende Umstände
an der Fertigstellung der Leistungen gehindert wird, ist ein Anspruch
des Auftraggebers auf Wandlung oder Minderung ausgeschlossen.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Rechnungen sind binnen 30 Tagen nach Erhalt
ohne jeden Abzug zu zahlen. Gerät der Kunde in Verzug, kann
der Übersetzer Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz
der Deutschen Bundesbank bis zum Eingang der vollständigen
Forderung verlangen.
6.2 Zur Zahlung ist grundsätzlich allein der Auftraggeber verpflichtet;
Zahlungen Dritter werden nur angenommen, wenn sie fristgerecht und
in voller Höhe des Rechnungsbetrags eingehen und Auftraggeber,
Rechnungs- und Auftragsnummer eindeutig erkennbar sind. Ein Zurückhaltungsrecht
bei Zahlungen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
6.3 Der Auftraggeber darf nicht gegen andere Forderungen aufrechnen,
außer wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
sind.
6.4 Honorare verstehen sich grundsätzlich als Honorar per Zeile
(Zeilen zu jeweils 55 Anschlägen). Für andere Arbeiten
als Übersetzungen (redaktionelle Arbeiten) darf ein Stundenhonorar
geltend gemacht werden. Der Übersetzer ist berechtigt um zusätzlich
Kosten, die im Rahmen der Auftragsabhandlung entstanden sind, ebenfalls
zu berechnen (Quellenrecherche usw.).
6.5 Sämtliche vom Übersetzer genannten Preise verstehen
sich exklusiv der Mehrwertsteuer (MwSt).
7. Erfüllung und Gefahrenübergang
7.1 Die Leistung durch den Übersetzer ist
mit der Übergabe der Übersetzung an die Post, an das sonst
mit dem Transport beauftragte Unternehmen oder die protokollierte
Eingabe in das vereinbarte elektronische Übermittlungsmedium
(z. B. Internet) erfüllt.
7.2 Die Rücksendung von Textvorlagen erfolgt nur auf Verlangen
und auf Gefahr des Auftraggebers.
7.3 Erfüllt der Auftraggeber seine vertraglichen Pflichtet
nicht, wie auch im Falle der Eröffnung eines Konkurs- Vergleichs-
oder Abwicklungsverfahren des Geschäfts des Auftraggebers ist
der Übersetzer, ohne jegliche Schadenersatzpflicht, befugt,
die Vereinbarung ganz oder teilweise aufzulösen oder aber die
Ausführung derer aufzuschieben. Er kann sodann unmittelbar
all das ihm zustehende einfordern.
7.4 Ist es dem Übersetzer nicht möglich, seine vertraglichen
Pflichten auf Grund von Umständen außerhalb seines Einflusses
zu erfüllen, ist er zur Vertragsauflösung befugt ohne
Schadenersatzpflicht. Als solche Umstände kommen auf jeden
Fall, jedoch nicht ausschließlich, in Betracht: Brand, Unfall,
Krankheit, Streik, Bürgerkrieg, Krieg, Aufruhr oder beschränkte
Verfügbarkeit der Verkehrsinfrastruktur, Regierungsmaßnahmen
oder jeder weitere Umstand auf den der Übersetzer keinen Einfluss
hat.
8. Geistiges Eigentum
8.1 Das Copyright und alle Nutzungsrechte an durch
den Übersetzer gefertigten Übersetzungen, Textadaptionen,
terminologischen Datenbanken und Dokumentationen bleiben bis zur
vollständigen Bezahlung der Rechnung bei dem Übersetzer.
8.2 Diese Rechte gehen erst nach vollständigem Zahlungseingang
des Rechnungsbetrages auf den Kunden über.
8.3 Außer wo dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart
ist, behält der Übersetzer die Rechte am Geistigen Eigentum
für Übersetzungen und anderer von ihm geschriebene Texte.
8.4 Der Auftraggeber hat den Übersetzer gegenüber Forderungen
Dritter hinsichtlich vermeintlicher Vertragsbrüche in Bezug
auf Eigentum, Patentrechte, Urheberrechte oder Markenrechte im Zusammenhang
mit der Auftragsausführung schadlos zu halten.
9. Reklamation
9.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Beschwerden
und Reklamationen hinsichtlich der Übersetzung dem Übersetzer
mitzuteilen, unter Benennung der Gründe seiner Unzufriedenheit.
Er hat dies gegebenenfalls schriftlich, so unverzüglich wie
möglich zu tun, auf jeden Fall aber innerhalb von zehn Tagen
nach Rückübermittlung des Auftrags. Die Mitteilung einer
Beschwerde oder Reklamation befreit den Auftraggeber nicht von seinen
vertraglichen Pflichten (Zahlung des Honorars für geleistete
Arbeit).
9.2 Auf Grund berechtigter Beschwerden und Reklamationen wird der
Übersetzer die anfängliche Übersetzung überarbeiten
und verbessern und diese wird innerhalb einer angemessenen Frist
rückübermittelt werden, oder - wenn der Übersetzer
oder Auftraggeber sich aus nachvollziehbaren Gründen nicht
mit der angeforderten Verbesserung innerhalb einer dafür angemessenen
Frist einverstanden erklären können, - wird eine Minderung
des zu berechnenden Honorars vereinbart.
9.3 Das Recht auf Überarbeitung verfällt, wenn der Auftraggeber
die entsprechende Arbeit seinerseits bearbeitet hat oder bearbeiten
hat lassen und danach einem Dritten weitergeliefert hat.
10. Haftung
10.1 Der Übersetzer haftet lediglich für
anhaltende Schäden die direkte und beweisbare Folge eines Pflichtversäumnisses
sind, für das der Übersetzer verantwortlich gemacht werden
kann. Der Übersetzer ist zu keinem Zeitpunkt haftbar für
andere Formen von Schäden, insbesondere nicht für Folgeschäden,
und Schäden entstanden als Folge einer Verspätung/Verzögerung,
des Verlustes von Einkommen oder entgangener Gewinne. Jegliche Haftung
ist beschränkt auf die Summe gleich der Rechnung, ausschließlich
Mehrwertsteuer (MwSt), für den entsprechenden Auftrag.
10.2 Zweideutigkeit im Quelltext befreit den Übersetzer von
jeder Haftung.
10.3 Der Übersetzer haftet nicht für Schäden auf
Grund des Verlustes von Dokumenten oder auf Grund des Verlustes
von Daten oder Datenträgern, ihm zur Erfüllung seiner
vertraglichen Pflichten (Auftragsausführung) zur Verfügung
gestellt. Auch kann der Übersetzer für Schäden, die
sich aus der Verwendung von Informations- und Telekommunikationstechnologie
ergeben nicht haftbar gemacht werden.
10.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Übersetzer schadlos
zu halten gegenüber sämtlichen Forderungen Dritter, die
auf den Einsatz der gelieferten Arbeit zurückzuführen
sind, und die über den Haftungsumfang des Übersetzers,
der sich auf Grund dieses Artikels ergibt, hinausgehen.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle
aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und
Rechtsstreitigkeiten ist Frankfurt am Main. Es gilt deutsches Recht.
12. Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis
mit der Speicherung seiner Daten zu Verwal-tungszwecken im Sinne
des Datenschutzes.
13. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt
nicht die Gültigkeit der übrigen. Sollte eine der Vertragsbestimmungen
ungültig sein oder werden, vereinbaren die Vertragsparteien,
diese durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen
Zweck der ursprünglichen Bestimmung entspricht.
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